Adresse & Kontakt
Fritz-Bauer-Gesamtschule
Siegstraße 123
53757 Sankt Augustin
Telefon: +49 (0) 22 41 / 16 50 98 0
Fax: +49 (0) 22 41 / 16 50 98 19
E-Mail: sekretariat@196423.nrw.schule
Öffnungszeiten des Sekretariats
MO-FR: 09:00 bis 12:00
Bitte rufen Sie an, bevor Sie vorbeikommen. Vielen Dank!
Krankmeldung von Schüler*innen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte teilen Sie uns bis spätestens 7.50 Uhr mit, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Verwenden Sie bitte dazu die Elternapp mit Ihrem persönlichen Zugang (Elternbrief).
Bei meldepflichtigen Krankheiten (Masern, Röteln, Ringelröteln, COVID-19, "echter" Grippe (Influenza), Windpocken, Keuchhusten, Meningitis, Hepatitis A/E, EHEC, Tuberkulose oder Krätze) informieren Sie bitte zusätzlich das Sekretariat.
Sollten Sie nicht auf die Elternapp zugreifen können, teilen Sie uns die Erkrankung Ihres Kindes bis spätestens 07.50 Uhr per E-Mail mit an: schuelerkrank@196423.nrw.schule Bitte achten Sie dann darauf, den Namen des Kindes und die Klasse in die Mail zu schreiben. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich innerhalb von drei Tagen eine schriftliche, von Ihnen unterzeichnete Entschuldigung bei der Klassenleitung abgeben.
Folgende Ausnahmen sind bitte zu beachten:
Fehlzeiten unmittelbar vor und/oder nach den Schulferien müssen wie bisher durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.
An Tagen mit einer besonderen Prüfung (Klausuren der Oberstufe, besonders aber Abiturprüfungen und ZP10) ist eine Krankmeldung per Telefonanruf erforderlich mit einem Hinweis auf die anstehende Prüfung. Bei einer Erkrankung am Tag einer Abiturprüfung bzw. einer Zentralen Prüfung am Ende der 10. Klasse (ZP10) muss zusätzlich ein ärztliches Attest bis 12.00 Uhr des gleichen Tages in der Schule abgegeben werden.
Krankmeldung von Schüler*innen (leichte Sprache)
Liebe Eltern und Erziehungs-Berechtigte,
Ihr Kind ist krank?
Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 7:50 Uhr krank.
Nutzen Sie dafür bitte die Elternapp mit Ihrem persönlichen Zugang.
Bestimmte Krankheiten müssen Sie zusätzlich melden
Bei einigen ansteckenden Krankheiten müssen Sie auch das Sekretariat informieren.
Das gilt zum Beispiel bei:
-
Masern
-
Röteln und Ringelröteln
-
COVID-19
-
Grippe (Influenza)
-
Windpocken
-
Keuchhusten
-
Meningitis
-
Hepatitis A oder E
-
EHEC
-
Tuberkulose
-
Krätze
Sie können die Elternapp nicht benutzen?
Dann schicken Sie bitte bis spätestens 7:50 Uhr eine E-Mail an:
schuelerkrank@196423.nrw.schule
Schreiben Sie in die E-Mail:
-
den Namen Ihres Kindes
-
die Klasse Ihres Kindes
Wichtig: Geben Sie zusätzlich innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche und unterschriebene Entschuldigung bei der Klassenleitung ab.
Krankheit vor oder nach den Ferien
Fehlt Ihr Kind direkt vor oder nach den Schulferien?
Dann brauchen Sie ein Attest von einer Ärztin oder einem Arzt.
Krankheit an einem Prüfungstag
Hat Ihr Kind an diesem Tag eine wichtige Prüfung, zum Beispiel:
-
eine Klausur in der Oberstufe,
-
eine Abiturprüfung oder
-
eine ZP10-Prüfung?
Dann müssen Sie Ihr Kind telefonisch krankmelden.
Sagen Sie am Telefon bitte auch, dass Ihr Kind an diesem Tag eine Prüfung hat.
Wichtig bei Abitur und ZP10
Ist Ihr Kind am Tag einer Abiturprüfung oder ZP10-Prüfung krank?
Dann müssen Sie zusätzlich ein ärztliches Attest abgeben.
Das Attest muss am gleichen Tag bis spätestens 12:00 Uhr in der Schule sein.